FAQ

Häufig gestellte Fragen

Uns ist es wichtig, Sie vor dem Vertragsabschluss umfassend zu beraten. Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um unsere Dienstleistung für Unternehmen finden Sie hier. Bei weiteren Fragen können Sie uns selbstverständlich auch direkt telefonisch oder via Formular kontaktieren.

Vor dem Vertragsbeginn


  • Welche Voraussetzungen muss ich für ein Finanzierungsleasing bei der IG Leasing AG erfüllen?

    Sie müssen als Unternehmen seit mindestens drei Jahren aktiv sein und Ihren Sitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein haben. Für Privatpersonen oder Start-Up's können wir leider keine Finanzierung anbieten.

  • Welche Unterlagen werden für eine Offerte benötigt?

    Damit wir eine unverbindliche Offerte ausstellen können, benötigen wir keinerlei Unterlagen. Allerdings sollten wir wissen, was für ein Objekt Sie finanzieren möchten und wie hoch die Investitionssumme ungefähr sein wird. Am besten haben Sie vor der Kontaktaufnahme mit uns bereits eine Offerte Ihres gewünschten Lieferanten für das zu finanzierende Objekt  eingeholt. Diese können Sie auch bequem als PDF durch unser Kontaktformular hochladen.

  • Wie ist der Ablauf des Antragsverfahrens?

    Wir sichten gemeinsam mit Ihnen alle benötigen Dokumente für die Bonitätsprüfung, welche wir anschliessend durchführen. Wir fällen dann schnellstmöglich einen Finanzierungsentscheid und melden uns wieder bei Ihnen.

  • Ist ein Eintausch oder Anzahlung an den Lieferanten möglich?

    Das ist möglich. Der Eintausch oder die Anzahlung kann dann auf Wunsch als erster grosser Leasingzins verwendet werden. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir dies gemeinsam besprechen können.

  • Was kann grundsätzlich finanziert werden?

    Fast alles. Einige Beispiele finden Sie auch hier auf unserer Webseite unter Finanzierungsleasing. Gut zu wissen: Neben den eigentlichen Investitionsgütern können auch die Transport- und Installationskosten in die Finanzierung miteingeschlossen werden.

  • Können Leasingzinse auch in WIR beglichen werden?

    Wenn Ihr Lieferant WIR akzeptiert, können Sie an ihn eine Anzahlung in WIR entrichten und wir verrechnen diese anschliessend mit dem ersten Leasingzins. Wir selbst als IG Leasing AG können leider keine Zahlungen in WIR entgegennehmen.

  • Muss ich vor Vertragsabschluss eine Kaution zahlen?

    Nein, wir verlangen keine Kaution.

  • Kann das Leasingobjekt auch importiert werden?

    Jawohl, das ist möglich. Sie bestimmen in diesem Fall den Importeur. Die Einfuhr in die Schweiz erfolgt dann auf unseren Namen. Die Importkosten können wir Ihnen ebenfalls finanzieren.

  • Ist eine Versicherung des Leasingobjekts obligatorisch?

    Das Leasingobjekt muss gemäss unseren Allgemeinen Leasingbedingungen während der gesamten Vertragslaufzeit versichert sein. Auf Wunsch bieten wir Ihnen gerne einen entsprechenden Versicherungsschutz an.

  • Mit welcher Periodizität müssen Leasingzinsen bezahlt werden?

    Die Periodizität bestimmen Sie und diese wird anschliessend vertraglich fixiert. Der Zahlungsverlauf kann grundsätzlich linear, degressiv oder saisonal ausgestaltet sein.

Während der Vertragslaufzeit


  • Kann man den Leasingvertrag vorzeitig künden und das Leasingobjekt zurückgeben oder erwerben?

    Grundsätzlich nicht, da der Finanzierungsleasingvertrag beidseitig unkündbar ist. Sollten Sie den Vertrag aber trotzdem vorzeitig auflösen wollen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir finden immer eine Lösung.

  • Kann man die feste Leasingdauer verkürzen oder verlängern?

    Grundsätzlich nicht, da die Vertragsdauer fixiert ist. Auch hier finden wir aber bei Bedarf sicherlich eine Lösung.

  • Gibt es eine Kündigungsfrist vor Vertragsende, die eingehalten werden muss?

    Nein, der Vertrag läuft nur bis zum im Vorherein festgelegten Vertragsende und verlängert sich nicht automatisch.

  • Kann jederzeit ein Upgrade auf das neuste, am Markt erscheinende Modell erfolgen?

    Das ist grundsätzlich möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dafür.

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